Die vom Bundesverwaltungsgericht gesichteten umfangreichen Fakten zeigen: Der Kormoran verursacht mit seiner Brutkolonie im international bedeutenden Wasservogelschutzgebiet Fanel am Neuenburgersee keine untragbaren Schäden. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, der zusammen mit Pro Natura und Helvetia Nostra mit Beschwerden die Überprüfung einer Verfügung des BAFU ermöglicht hatte, ist erfreut über das Urteil. Kantons- und Bundesbehörden hatten in die grösste Kormoranbrutkolonie der Schweiz eingreifen wollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun gestoppt.