Ökologische Infrastruktur

BirdLife-Kampagne Ökologische Infrastruktur

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Ziele der Ö. I.
Bestandteile und Ebenen
Das können Sektionen tun
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Die Ökologische Infrastruktur ist das Thema der BirdLife-Kampagne von 2020 bis 2024. BirdLife Schweiz möchte auf allen Ebenen mithelfen, dass dieses wichtige Netzwerk für die Biodiversität baldmöglichst aufgebaut wird.

Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Schweiz stehen heute auf der Roten Liste, viele Lebensräume sind auf einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Verbreitung geschrumpft: Die Schweiz braucht dringend ein Lebensnetz für die Biodiversität. Dieses Lebensnetz, die Ökologische Infrastruktur, ist ein landesweiter Verbund von Flächen, welche für die Biodiversität wichtig sind. Das Netzwerk umfasst für verschiedene Ebenen der Biodiversität ökologisch wertvolle und wirksam gesicherte Kerngebiete (Schutzgebiete). Diese müssen von ausreichender Quantität und Qualität sein und so im Raum verteilt liegen, dass sie von den entsprechenden Zielarten genutzt werden können.

BirdLife Schweiz, seine Kantonalverbände und lokalen Sektionen engagieren sich von der Gemeinde bis zum Bund dafür, dass die Ökologische Infrastruktur umgesetzt wird. Ein Beispiel ist das Projekt "100 Naturjuwelen", bei dem die Sektionen mindestens 100 Projekte in der ganzen Schweiz planen.

Darum braucht es das Lebensnetz
Weniger als 10% der Schweizer Landesfläche stehen unter Schutz. Damit ist die Schweiz das Schlusslicht in Europa. Der Handlungsbedarf ist riesig. Genauso wie es im Verkehr, bei der Bildung oder bei der Energie eine bestimmte Infrastruktur braucht, braucht es auch bei der Natur ein ausreichendes Mass an naturnahen Flächen, die miteinander verbunden sind, damit Tiere und Pflanzen überleben können. Um die Biodiversität langfristig und wirksam zu erhalten, sollten ca. 30 % der Fläche gesichert werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Schweizerische Wissenschaft (Forum Biodiversität) ebenso wie die internationale Biodiversitätskonvention mit den Aichi-Zielen und die EU mit ihrer Biodiversitätsstrategie 2030.

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Entscheidend für eine wirksame Ökologische Infrastruktur Nötig sind nicht allein viele kleine, sondern auch mehr grosse Kerngebiete (grün). Der Austausch zwischen den Kerngebieten muss für die Populationen der verschiedenen Arten gewährleistet sein. Dies kann z. B. durch naturnah bewirtschaftete und ökologisch wertvolle Flächen (orange umrandet) und Trittstein-Elemente (blaue Fünfecke) ermöglicht werden, die den Ansprüchen von Zielarten gerecht werden. Entscheidend ist, dass auch der Rest der Landschaft möglichst biodiversitätsverträglich bewirtschaftet wird. Zusätzliche, spezifische Artenförderungsmassnahmen (rote Sterne) sind sowohl auf den Flächen der Ökologischen Infrastruktur (grün und orange umrandet) als auch ausserhalb nötig.
  


Erklärfilm und FAQ

 

 

Möchten Sie sich rasch ein Bild über die wichtigsten Aspekte machen? Lesen Sie die

 


Ziele der Ökologischen Infrastruktur

Die Ökologische Infrastruktur ist ein zentrales Element des Schutzes der Biodiversität. Der Bundesrat hat deren Umsetzung mit der Strategie Biodiversität Schweiz 2012 beschlossen.  
 

Ziele

Die Ökologische Infrastruktur soll:

  • zusammen mit einer naturnahen Nutzung der ganzen Landesfläche und der Artenförderung für die langfristige Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt sorgen.
  • in allen Regionen die Sicherung der prioritären und gefährdeten Lebensräume und Arten in überlebensfähigen Beständen gewährleisten.
  • den Entwicklungs- und Mobilitätsansprüchen der einheimischen Arten Rechnung tragen
  • langfristig die Funktions- und Erneuerungsfähigkeit der Lebensräume sichern, auch unter sich verändernden Bedingungen wie beispielsweise dem Klimawandel.
  • mit den grenznahen Schutzgebieten und ökologischen Korridoren im benachbarten Ausland verbunden sein.



Sie soll vollumfänglich und verbindlich in die raumplanerischen Instrumente integriert und sektorübergreifend umgesetzt werden. Das Netzwerk wird auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene geplant und umgesetzt. Die Ökologische Infrastruktur hat den Erhalt und die Förderung der Biodiversität zu gewährleisten und trägt dadurch auch zur Sicherung wichtiger Leistungen der Ökosysteme für Gesellschaft und Wirtschaft und zur Förderung der Landschaftsqualität bei.
 


Bestandteile der Ökologischen Infrastruktur

Die Ökologische Infrastruktur ist ein landesweites, zusammenhängendes Netz von Flächen, welche für die Biodiversität wichtig sind. Das Netzwerk setzt sich aus einem Verbund von Ebenen und Teil-Ebenen (oder Gilden) zusammen, die sich auf die Lebensraum-Ansprüche von Arten von nationaler Priorität, auf Lebensgemeinschaften und Ökosysteme abstützen. Sie umfasst nach einheitlichen Kriterien ausgewiesene, ökologisch und räumlich repräsentative Kerngebiete (Schutzgebiete), die wirksam miteinander vernetzt sind. Die Kerngebiete sind von ausreichender Quantität und Qualität und sind so im Raum verteilt, dass sie von den entsprechenden Arten genutzt werden können.

Ebenen und Teil-Ebenen des Lebensnetzes:
 

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Bitte klicken Sie die einzelnen Punkte an für mehr Informationen:

Hecken, Einzelbäume, Gehölze, Obstgärten, Alleen, Waldränder

Noch vor 100 Jahren waren diese Elemente einer halboffenen Landschaft über die ganze Schweiz verteilt. Sie wurden vor allem im Kulturland aber auch im Siedlungsraum im Verlaufe der letzten Jahrzehnte grossflächig entfernt. Heute sind wertvolle Hochstammobstgärten und Heckenlandschaften selten und bilden Kerngebiete für Arten der halboffenen Landschaft wie den Wendehals, den Neuntöter, die Goldammer, den Grossen Fuchs oder die Haselmaus. Für viele Amphibien und Reptilien sind sie wertvolle Sommerlebensräume, wenn sie Kleinstrukturen aufweisen. Besonders wertvoll sind diese Kerngebiete, wenn sie mit mageren Wiesen oder Weiden kombiniert sind.

Hecken, Feldgehölze, Feld- und Stadtbäume sowie Alleen und Ufergehölze können aber auch wichtige Vernetzungselemente sein. Für Arten der Gehölze wie Totholzkäfer, Flechten oder die meisten Fledermäuse schaffen sie Verbindungen zwischen Lebensräumen und Wäldern.

Grosse Bäume eignen sich besonders gut, die Vernetzung zwischen Waldflächen bis weit in die Siedlungen hinein zu bringen. Voraussetzung ist, dass die Bäume einheimisch sind und in regelmässigen, nicht zu grossen Abständen vorkommen.

Die heutige scharfe Trennung zwischen Wald und Offenland gibt es erst seit wenigen Jahrzehnten. Breite Übergänge von lichten Wäldern zum Kulturland, das mit Hoch- und Niederhecken und Hochstamm-Obstbäumen bestanden war, waren bis vor rund hundert Jahren die Regel. Dass der Waldrand zu einer Linie zusammengedrückt wurde, ist eine neue Entwicklung.



Naturwaldflächen, Altholzinseln, Biotopbäume, lichte Wälder

Im Wald sind Naturwaldflächen wertvolle Kerngebiete. Naturwald, in dem die natürliche Entwicklung auf grosser Fläche und über lange Zeit ablaufen kann, enthält alle Entwicklungsstadien des Waldes. Im Idealfall ist er Lebensraum der Arten der Pionierstadien aber auch von Altholz und, bevor der Zyklus neu beginnt, von Arten des Totholzes wie Mittelspecht, Alpenbock, Bienenwolf, Zunderschwamm, Lungenflechte.

In der Schweiz gibt es zu wenige grosse Naturwaldreservate. Sie sind meist zu klein, um alle Entwicklungsstadien in ausreichender Grösse für die spezialisierten Arten zu sichern. Es braucht deshalb über die ganze Waldfläche verteilt, aber vor allem auch im Mittelland, vermehrt grössere Naturwaldflächen um die 500 ha sowie weitere kleinere Naturwaldflächen und Altholzinseln.

Arten, die auf Totholz angewiesen sind, sind oft wenig mobil. Dazu gehören zahlreiche Käfer- und Pilzarten. Für sie ist die Vernetzung der Naturwald- und Altholzflächen besonders wichtig. Ein enges Netz von Biotopbäumen auf der ganzen Waldfläche ist für ihr Überleben entscheidend. Diese bleiben über ihre ganze Lebensdauer und als Totholz darüber hinaus stehen.

Die Wälder werden immer dichter. Deshalb sind Kerngebiete mit lichten Wäldern für Orchideen wie den Frauenschuh, für Waldschnepfe und Ziegenmelker oder Gelbringfalter von besonderer Bedeutung. Auch breite Übergangsbereiche Wald-Kulturland sind wichtige Kerngebiete für Arten der lichten Wälder.



Fliessgewässer, Bäche, Flüsse, Auen, Quellen

Auen, Bäche, Flüsse und Quellen bilden zusammen ein Fliessgewässernetz. Fliessgewässer beschränken sich nicht auf die Wasserläufe und ihre Ufer. Vielmehr bestehen sie aus der Gewässerrinne und regelmässig überschwemmten Auenlebensräumen mit Feuchtwiesen, Auenwäldern und Altläufen. Sie sind sehr artenreich. Diese Quervernetzung innerhalb der Kerngebiete der Auen zwischen den unterschiedlichen auentypischen Lebensräumen ist für viele Arten notwendig, fehlt in der Schweiz aber meistens. Eisvogel, Flussuferläufer, Forellen, Blauflügelige Prachtlibelle sowie Gemeine Bachmuschel sind typische Vertreter dieses Systems.

Bei den heutigen Fliessgewässern, die praktisch auf das Gerinne und etwas Gewässerraum beschränkt sind, ist die breite Vernetzungsfunktion oftmals nicht mehr gegeben. Bei Revitalisierungen ist es daher wichtig, nicht nur das unmittelbare Gerinne aufzuwerten, sondern entlang der Flüsse und Bäche auch die Auenlebensräume neu zu schaffen mit Verbindung zum Gewässer.

Die Längsvernetzung ist für die wandernden, im Wasser lebenden Arten besonders wichtig, z.B. für die wandernden Fischarten wie den Lachs, aber auch für alle anderen Wasserlebewesen. Auch die Quervernetzung in die Bäche ist existenziell. Hindernisse von Staumauern über Schwellen bis zur Eindolung von Bachmündungen behindern diese Vernetzungsfunktionen und müssen umgangen werden können oder aufgehoben werden.

Nur Fliessgewässer mit ausgeprägten Auen sind Vernetzungsgebiete für viele Arten, da sie die unterschiedlichsten Lebensräume von nass bis trocken und von offen bis bestockt aufweisen.



Flach- und Hochmoore, Tümpel, Weiher, Seen, temporäre Gewässer

Stehgewässer, Moore und feuchte Wiesen beherbergen teilweise eine ganz andere Lebensgemeinschaft als Fliessgewässer. Bedeutende Kerngebiete für Seen, Weiher, Moore, Feuchtwiesen müssen die ganze Bandbreite an Lebensräumen vom Gewässer über Schwimmblattgesellschaften, Röhricht, Gross- und Kleinseggenriede, Pfeifengraswiesen bis hin zu Hochmooren oder nicht so nährstoffarmen Feuchtwiesen umfassen. Zu den Zielarten gehören u.a. Kiebitz, Zwergdommel, Mittlerer Sonnentau, Mittlerer Wasserschlauch, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heidelibellen oder die Teichrose.

Der grösste Teil der Feuchtgebiete wurden in den letzten eineinhalb Jahrhunderten zerstört. Zusätzlich zur Sicherung aller noch bestehenden Stehgewässer und Moore ist deshalb die Wiederherstellung von Mooren dringend. Auf drainierten Böden, wo die Moore zerstört wurden, unterdessen aber die früheren Moorböden zusammengesackt sind, müssen neue Kerngebiete entstehen.

Stehgewässer sind wichtig für die Populationen der verschiedenen Amphibienarten, welche fast alle darin ihren Laich ablegen. Wird in einem Tümpel die Population durch Gifte oder eine Krankheit reduziert, können später Tiere aus einer benachbarten Population diesen Tümpel wieder besiedeln. Voraussetzung dazu sind Austauschmöglichkeiten zwischen den Tümpeln und Distanzen, welche von der betroffenen Art überwunden werden können.

Strassen und dichte Vegetation sind für Amphibien nur schlecht überwindbar. Es braucht naturnahe, hindernisfreie Gebiete zwischen den Stehgewässern und den Sommer- und Winterlebensräumen für die Ausbreitung der Populationen und die saisonale Wanderung.


Magerwiesen, Buntbrachen, Ruderalflächen, extensive Weiden

Magerwiesen aller Art bieten vor allem Insekten wie Schmetterlingen, Zikaden, Wildbienen, Flor- und Schwebfliegen sowie zahlreichen Pflanzenarten Lebensraum. Je grösser diese Kerngebiete sind, desto höher ist in der Regel auch die Artenzahl. Typische Vogelarten sind das Braunkehlchen, die Grauammer oder die Feldlerche. Viele der Insekten und Spinnen haben nur einen kleinen Aktionsradius von 50-100 m. Extensive Weiden bieten vor allem auch Wildbienen einen guten Lebensraum.

Magerwiesen waren bis Mitte des 20. Jahrhunderts die vorherrschende Wiesenform. Heute sind in vielen Gebieten nur noch wenige Flächen übrig geblieben. Es ist dringend nötig, dass die grosse Vielfalt an Tieren und Pflanzen der Magerwiesen wieder neue Standorte findet. Die Anlage von Wiesen erfordert Fachwissen und artenreiche regionaltypische Samen.

Buntbrachen, Heckensäume, Ruderalflächen, Säume bei Waldrändern, Ackersäume, Uferböschungen und extensive Weiden können sowohl Teile von Kerngebieten darstellen als auch wichtig für die Vernetzung sein. Es wird empfohlen, als Vernetzungselemente Streifen im Abstand von rund 100 m anzulegen.

Wichtig ist nicht nur die fachgerechte Anlage der Magerwiesen, sondern auch ihr spezifischer Unterhalt, damit nicht über 80% der Insekten dabei vernichtet werden. Die Flächen sollten nicht mit Kreiselmähern und Mähaufbereitern gemäht werden. Das Heu soll mindesten einen Tag liegen bleiben und nicht in Siloballen abgepackt werden. Mulchen von Böschungen im Sommer zerstört einen grossen Teil der Insekten. Bei der Mahd soll immer ein Teil der Fläche über den nächsten Winter stehen bleiben, da zahlreiche Insekten darin überwintern.



Trockenwiesen und -weiden, andere Trockenlebensräume

Trockenwiesen und -weiden sind ein ganz besonders bedrohter Teil der Magerwiesen und extensiven Weiden. 95% aller Trockenwiesen und -weiden wurden zerstört. Somit hat die Erhaltung der restlichen 5% als Kerngebiete oberste Priorität. Insbesondere der Schutz der Objekte von nationaler Bedeutung muss vollumfänglich umgesetzt werden.

Noch immer werden Bauzonen in Trockenwiesenbiotopen gelegt! Wichtig ist auch die Ausscheidung von Pufferzonen, um Nährstoffeinflüsse und Störungen fernzuhalten. Trockenwiesen und -weiden sind oft ein Produkt einer traditionellen, sehr extensiven Nutzung, die weiterhin beibehalten werden muss. Ganz besonders muss die Nährstoffarmut gesichert werden.

Andere Trockenlebensräume umfassen Felsensteppen, trockene Böschungen und offene Bereiche an südexponierten Waldrändern. Die meisten Felsensteppen liegen im Wallis, zum Teil auch im Kanton Graubünden. Felsensteppen sind sehr stark an den jeweiligen Standort gebunden und werden noch extensiver genutzt, oftmals nicht mal alle Jahre. Vielfach drohen sie jedoch zu verbuschen, da die Nutzung ganz aufgegeben wurde.

Zusätzlich zur vollständigen Erhaltung der Trockenwiesen und -weiden und zu ihrem fachgerechten Unterhalt braucht es wegen der grossen Verluste wieder neue Kerngebiete von Trockenlebensräumen. Das ist angesichts der notwendigen Nährstoffarmut nicht einfach. Möglichkeiten gibt es vor allem an südexponierten, wasserdurchlässigen und nährstoffarmen Böschungen von Wegen, Waldrändern oder Kiesgruben. Jede solche Möglichkeit ist zu nutzen.


Flächen und Korridore ohne Störung durch Licht

Viele Tiere sind in der Nacht auf Dunkelheit angewiesen, um ihren Lebenszyklus zu durchlaufen. Das Licht von Mond und Sternen spielt neben Duftstoffen eine wichtige Orientierung für Insekten und bestimmt auch Schritte in ihrem Lebenszyklus. Nachtaktive Insekten wie Nachfalter- oder Käferarten werden durch künstliches Licht angezogen. Sie können an heissen Lichtquellen verbrennen oder fliegen um das Licht bis zur Übermüdung. Schätzungen zufolge werden im Sommer pro Strassenlampe und Nacht durchschnittlich 150 Insekten getötet.

Von den 30 Fledermausarten der Schweiz sind die meisten lichtempfindlich. Gewisse Fledermausarten wie die Wasserfledermaus meiden beleuchtete Jagdlebensräume. Andere fliegen nur entlang von nicht oder kaum beleuchteten Gehölzen von ihrem Schlafquartier zum Jagdgebiet.

Vögel wie das Rotkehlchen, welche früh in der Dämmerung singen, hört man bei heller Beleuchtung fast die ganze Nacht singen. Auf dem Zug prallen Vögel insbesondere bei schlechter Witterung in beleuchtete Hochhäuser. Es braucht daher eine bewusste Ausscheidung von grossen Räumen und Korridoren, welche nicht beleuchtet werden. Dies vor allem entlang von naturnahen Lebensräumen und davon ausgehend entlang von Gehölzen oder Bächen und Flüssen.

 


Sicherung der Ökologischen Infrastruktur

Die Fachgruppe Ökologische Infrastruktur hat in einem Positionspapier aufgezeigt, welche raumplanerischen Instrumente und welches Vorgehen zweckmässig wären, um die verbindliche und langfristige Sicherung der Ökologischen Infrastruktur zu gewährleisten:

  • Verbindliche Sicherung der Kerngebiete (IST-Zustand)
    Die Kerngebiete bilden die Basis der Ökologischen Infrastruktur. Dabei handelt es sich um ökologisch wertvolle Flächen, die für prioritäre Arten und/oder Lebensräume wichtig sind. Zahlreiche solcher schutzwürdiger Flächen sind jedoch noch nicht als Schutzgebiete in Inventaren gesichert. Ein neues Bundesinventar wäre deshalb ein geeignetes Instrument für die Sicherung bisher nicht gesicherter schutzwürdiger Flächen als zusätzliche Kerngebiete.
     
  • Verbindliche Sicherung der zusätzlich notwendigen Kerngebiete (SOLL-Zustand)
    Die verbliebenen Kerngebiete sind in ihrer Grösse und Qualität nicht ausreichend, um die Biodiversität in der Schweiz langfristig zu sichern. Aus diesem Grund bedarf es einer Erweiterung der heutigen Kerngebietsflächen, die sich nach den Ansprüchen der Lebensräume und deren Arten richtet. Hierfür erachtet die Fachgruppe Ökologische Infrastruktur ein Konzept des Bundes nach Art. 13 RPG und darauffolgend die kantonalen Richtpläne als geeignetstes Instrument.
     
  • Verbindliche Sicherung der Vernetzung (NETZ)
    Für die Vernetzung der Kerngebiete braucht es zusätzliche Vernetzungsgebiete, die klar definiert sind und die Durchlässigkeit der Landschaft für die Arten gewährleisten. Ein geeignetes Instrument für die Erreichung einer funktionierenden Ökologischen Infrastruktur wäre ein Sachplan des Bundes nach Art. 13 RPG und die kantonalen Richtpläne.

 


So können Sektionen den Aufbau des Lebensnetzes unterstützen

Bitte klicken Sie die einzelnen Unterpunkte an für mehr Informationen und Materialien:

Die Information einer breiten Öffentlichkeit über die Vielfalt und die Bedeutung der Biodiversität und deren Förderung ist essenziell für den Aufbau des Lebensnetzes für die Schweiz. Möglichkeiten, die Ökologische Infrastruktur bekannt zu machen, gibt es viele, hier einige Beispiele:


Vielleicht pflegt Ihre Sektion bereits ein Schutzgebiet oder Biotop? Die Pflege und Aufwertung von wertvollen Lebensräumen ist ein wichtiger Bestandteil beim Aufbau der Ökologischen Infrastruktur. Die Qualität der bestehenden Lebensräume muss erhalten bzw. leider in vielen Fällen erst wiederhergestellt werden. Dafür sind viele helfende Hände nötig, Ihre Unterstützung hierbei ist von grösster Bedeutung.


Zusätzliche Flächen müssen für die Biodiversität rechtlich verbindlich geschützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Naturwerte in der Gemeinde bekannt sind:

  • Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde doch einmal nach, ob bereits ein aktuelles Inventar an geschützten und schützenswerten Lebensräumen existiert. Ein solches Inventar sollte von einem qualifiziertem Ökobüro durchgeführt werden. Die Sektion kann z.B. in einer Begleitgruppe mitmachen und das Inventar kritisch-konstruktiv begleiten.
  • Zusätzlich zum Inventar an bestehenden Flächen soll auch ein Inventar an möglichen neuen Flächen für die Biodiversität aufgenommen werden.
  • Nach Abschluss der Inventare gilt es, gemeinsam mit der Gemeinde und der kantonalen Naturschutzfachstelle die Inventare als fachliche Basis zum Aufbau der Ökologischen Infrastruktur zu nutzen. Bei den Inventaren sind Lebensräume der verschiedenen Teilebenen zu berücksichtigen.
     

Die Raumplanung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau der Ökologischen Infrastruktur. Die Sicherung der Kerngebiete muss in Richtplänen sowie in Bau- und Nutzungsplänen gesichert sein.

Steht in Ihrer Gemeinde demnächst eine Revision des Bau- und Nutzungsplans an? Sind darin die Naturwerte ihrer Gemeinde und nötige Schutzzonen, z.B. für Hochstammobstgärten, ausreichend berücksichtigt? Bei der Festsetzung der Nutzungsplanungen müssen die Behörden öffentliche und private Interessen beachten. Anliegen für den Schutz der Biodiversität können so den Planungsbehörden vorgetragen werden oder Einspruch gegen mit dem Naturschutz unvereinbare Planungen angemeldet werden. Weitere Informationen zur Beteiligung an Planungsprozessen wird BirdLife Schweiz erarbeiten.
          

       

Online-Sprechstunde zur Ö. I.

BirdLife Schweiz bietet jeden Monat eine Online-Sprechstunde an. Die nächsten Sprechstunden finden statt am:

10.07.2023
07.08.2023
04.09.2023
02.10.2023
06.11.2023
04.12.2023

Sie können sich hier anmelden und erhalten die Infos dann per Mail:

 


Weitere Informationen und Materialien


Weitere Materialien für die Sektionen:
siehe oben im Kapitel "So können Sektionen den Aufbau des Lebensnetzes unterstützen"
  


Fragen?

Bei offenen Fragen zur Ökologischen Infrastruktur helfen wir gerne weiter:

Dr. Franziska Wloka und Dr. Anne-Lena Wahl: kampagne@birdlife.ch; Tel. 044 457 70 20