Das BAFU hat heute Nachmittag bereits zum zweiten Mal nach dem 8. April 2010 eine Medienmitteilung verbreitet, wonach ab sofort Eingriffe im Naturschutzgebiet Fanel gegen den Kormoran möglich seien. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz teilt dazu mit, dass das Bundesverwaltungsgericht am 7. April 2010 im Verfahren des SVS/BirdLife Schweiz die aufschiebende Wirkung vollumfänglich wieder hergestellt hat mit der Bedingung, dass vor dem Ende der Rekursfrist Anfang nächster Woche Rekurs eingereicht wird. Dieser Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin gültig.